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Sozialversicherungswerte für 2020 (voraussichtlich)

ASVG  
Geringfügigkeitsgrenze  
monatlich € 460,66
Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe € 690,99
Höchstbeitragsgrundlage  
täglich € 179,00
monatlich € 5.370,00
jährlich für Sonderzahlungen € 10.740,00
Höchstbeitragsgrundlage  
monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung  € 6.265,00
Die Auflösungsabgabe entfällt ab dem Jahr 2020.
GSVG/FSVG  
Pensionsversicherung  
Höchstbeitragsgrundlage  
pro Monat € 6.265,00
Höchstbeitragsgrundlage  
pro Jahr € 75.180,00
Mindestbeitragsgrundlage  
pro Monat € 574,25
Mindestbeitragsgrundlage  
pro Jahr € 6.892,32
Unfallversicherung  
Beitrag zur Unfallversicherung  
monatlich € 10,09
jährlich € 121,08

Stand: 27. November 2019

Bild: fotomowo - stock.adobe.com

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Erscheinungsdatum:

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